- Damnum
- Darlehensabgeld. 1. Begriff: Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennbetrag eines Darlehens oder einer Forderung (Rückzahlungsbetrag) und dem tatsächlich an den Darlehensnehmer gezahlten Betrag (Verfügungsbetrag oder Nominalbetrag), bei Wechseln: In den Wechselbetrag eingerechneter ⇡ Diskont. Das D. kann in Form eines Abschlages bei Auszahlung des ⇡ Darlehens (⇡ Disagio), eines Zuschlages bei Rückzahlung (⇡ Agio) oder durch entsprechende Verbuchung der ersten Tilgungsraten (Tilgungsstreckung) vereinbart werden.- 2. Buchung: Das D. bei aufgenommenem Darlehen darf in der Handelsbilanz zusammen mit einem evtl. ⇡ Rückzahlungsagio unter den Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert werden und ist dann während der Laufzeit des Darlehens planmäßig abzuschreiben (vgl. § 250 III HGB), z.B. Geldkonto 196.000 und Rechnungsabgrenzung 4.000 an Hypothekenkonto 200.000, gesonderter Ausweis oder Angabe im Anhang erforderlich (§ 268 VI HGB).- 3. Steuerliche Behandlung: a) D. im außerbetrieblichen Bereich ist beim Darlehensnehmer unter bestimmten Voraussetzungen im Jahr der Darlehensaufnahme sofort als ⇡ Werbungskosten abziehbar. Beim Darlehensgeber gehört das D. als Einnahme zu den ⇡ Einkünften aus Kapitalvermögen.- b) D. im betrieblichen Bereich ist als Rechnungsabgrenzungsposten zu bilanzieren (⇡ Rechnungsabgrenzung) und entsprechend der Laufzeit des Darlehens gewinnmindernd oder -erhöhend aufzulösen.
Lexikon der Economics. 2013.